Überbrückungshilfe 3 für Digitalisierung

Digitalisieren Sie Ihre Räumlichkeiten mit einem 360° Rundang Ihrer Räumlichkeiten. 

Sie haben aktuell Einbrüche?

Corona sorgt bei Ihnen für Einbrüche? Dann sind Sie eventuell berechtigt auf die staatliche Förderung

Bis zu 100% Förderung

Wenn Sie einen Umsatzrückgang von mehr als 70% haben, können Sie 100% der förderfähigen Fixkosten bis zu 20.000 Euro ansetzen.

Wir sorgen für 360° Scan!

Unsere Lösung trägt dazu bei Ihre Sichtbarkeit beizuhehalten und auch nach der Krise ein tolles vorzeigbares Ergebnis zu zeigen.

Fristen beachten

Der Antrag kann bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Dieser sollte im gleichen Monat des Umsatzeinbruches gestellt werden.

Berechtigung auf Ü3 prüfen:

Hier können Sie Ihre Berechtigung die Überbrückungshilfe 3 zu nutzen prüfen. Dies ist komplett unverbindlich ohne Eingabe irgendwelcher Daten.

Häufige gestellte Fragen

Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche). Wir haben die Überbrückungshilfe III um einen Eigenkapitalzuschuss erweitert. Weitere Neuerungen betreffen unter anderem die Erstattung von Fixkosten sowie eine Anschubhilfe für die Reise-, Veranstaltungs- und Kulturbranche. Außerdem sind nun kirchliche Unternehmen und Start-ups, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden, antragsberechtigt. Seit dem 20. April 2020 können diese Tatbestände bei Neuanträgen berücksichtigt werden.

• Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.

• Für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent: Erhöhung der Fixkostenerstattung auf 100 Prozent.

 Antragsberechtigung für kirchliche Unternehmen und bis 31.10.2020 gegründete Start-ups.

• Sonderabschreibungsmöglichkeiten für mehr Waren (bisher nur Winterware und verderbliche Ware) auf Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender erweitert.

• Für Unternehmen der Veranstaltungs-, Kultur- und Reisewirtschaft wird zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt 2 Mio. Euro.

• Die Veranstaltungs- und Kulturbranche kann zusätzlich Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor Beginn des geplanten Veranstaltungsdatums angefallen sind, geltend machen

• Antragstellenden wird in begründeten Fällen bei außergewöhnlichen betrieblichen Umständen die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen.

• Unternehmen und Soloselbstständige erhalten nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung.

1. Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen

Unternehmen aller Größen, die die verschiedenen Förderbedingungen erfüllen, etwa zur Unternehmensgröße und zu Umsatzrückgängen

2. Selbstständige

Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb

3. Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen

Gemeinnützige Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind

Symbolicon zum Antrag

Antragstellung
Informationen zu Antragstellung und Registrierung – alles, was Sie beachten müssen

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FAQ
zur „Corona-Überbrückungshilfe III für kleine und mittelständische Unternehmen”

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Zu Registrierung & Antrag
Für Steuerberaterinnen und Steuerberater, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer

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Übersicht weiterer Fördermöglichkeiten

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